IT-Sicherheitsgesetz

IT-Sicherheitsgesetz für die Verfügbarkeit und Sicherheit von IT Systemen

Die Dienstverfügbarkeit und Stabilität von IT-Systemen und Informationstechnik spielt eine wichtige Rolle. Das IT-Sicherheitsgesetz (IT-Sig) dient der Erhöhung der Sicherheit (Network Security) informationstechnischer IT-Systeme und digitale Computertechnik, insbesondere für Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) in Deutschland. Eine Beeinträchtigung oder ein Ausfall der Versorgungsdienstleistungen der Schlüsselinfrastrukturen hätte dramatische Folgen für Unternehmen, Wirtschaft, Staat und Gesellschaft.

Ein Rechenzentrum, Data Center oder Serverraum dient der Unterbringung einer zentralen IT-Infrastruktur und Informationstechnologie, die den Kern einer Unternehmens-IT darstellt. Nicht nur Angriffe und Schwachstellen bergen Gefahren für Daten und IT-Anlagen. Auch ein unsicherer Serverraum stellt ein erhebliches Risiko dar. Nur die regelmäßige Pflege, Wartung und Reinigung aller Anlagen und Komponenten wirken sich positiv auf die IT-Sicherheit und den Werterhalt. Der Serverraum muss vor Hitze, Feuer, Brand und Verunreinigungen geschützt werden.

Das IT-Sicherheitsgesetz und die KRITIS-Verordnung, im Rahmen des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), spielen eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Cybersecurity im öffentlichen Interesse. Diese Regelungen legen Pflichten für öffentliche und private KRITIS-Betreiber fest, um die nationale Gefahrenabwehr zu bewahren.

Das BMI überwacht die Einhaltung dieser Maßnahmen und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen. Die KRITIS-Verordnung definiert Schwellenwerte, die von Unternehmen im IT-Sicherheitsbereich erreicht werden müssen, um in den Geltungsbereich des Gesetzes zu fallen. Die Evaluierung der Regelungen liegt in der Verantwortung des Bundesministeriums des Innern (BMI) und wird im Bundestag diskutiert. Diese Gesetze legen fest, welche Angriffserkennungs- und Meldepflichten gelten, um auf Cyber-Angriffe angemessen zu reagieren.

Die IT-Sicherheitsgesetze und KRITIS-Verordnung sind ein wesentlicher Bestandteil der Informationssicherheit im öffentlichen Sektor und betreffen sowohl staatliche als auch private IT-Services und Technikunternehmen.

Die KRITIS spielen eine entscheidende Rolle im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes des Bundes. Die Integrität der kritischen Netzwerke, die verschiedene Sektoren wie Energie, Gesundheit, und Verkehr umfassen, sind von höchstem öffentlichen Interesse. Die Bundesregierung hat dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) spezifische Aufgaben in Bezug auf die Sicherung der kritischen Infrastrukturen übertragen.

Das Inkrafttreten des Gesetzes hat Pflichten im Bereich der Angriffserkennung und Datenschutz für Unternehmen und Services, die in diesem Sektor tätig sind, verschärft. Das Bundesministerium des Innern (BMI) spielt eine Schlüsselrolle bei der Implementierung und Überwachung dieser Regelungen, um sicherzustellen, dass die nationalen EDV-Systeme und Services gegen Cyber-Bedrohungen angemessen geschützt sind.

 

Schlüsselaspekte von EU NIS2

EU NIS 2 bezieht sich auf die zweite Überarbeitung der EU-Richtlinie über die Netz- und Informationssicherheit, die im Wesentlichen die Cybersicherheitsstandards und -vorschriften für Betreiber kritischer Infrastrukturen in der Europäischen Union festlegt. Die erste NIS-Richtlinie (NIS1) wurde bereits im Jahr 2016 verabschiedet, und NIS2 wurde als Ergänzung dazu entwickelt, um auf die sich ständig verändernde Bedrohungslandschaft im Bereich der Cyber-Sicherheit zu reagieren.

Konsultieren Sie die nationalen Vorschriften und Richtlinien, um sicherzustellen, dass Sie die genauen Anforderungen verstehen und erfüllen. Die genauen Bestimmungen und Umsetzungsdetails von EU NIS2 können sich je nach Mitgliedstaat unterscheiden, da die Richtlinie auf nationaler Ebene umgesetzt wird.

 

KRITIS-Betreiber

Die EU NIS2 Richtlinie betrifft Organisationen und Unternehmen, die als KRITIS-Betreiber gelten. Dazu gehören beispielsweise Unternehmen im Energie-, Gesundheits-, Verkehrs- und Finanzsektor. Diese Betreiber sind von entscheidender Bedeutung für das Funktionieren der Gesellschaft und der Wirtschaft in der EU. Da sie in ihrer täglichen Arbeit auf eine Vielzahl digitaler Plattformen, Anwendungen und Dienste angewiesen sind, sind sie anfällig für Cyberangriffe und -bedrohungen.

Die EU NIS2-Richtlinie zielt darauf ab, die Zuverlässigkeit der kritischen Infrastruktur zu stärken, indem sie Mindestsicherheitsstandards festlegt und Anforderungen an die Meldung von Sicherheitsvorfällen einführt. Dies stellt sicher, dass diese Organisationen angemessene Maßnahmen ergreifen, um sich vor Cyberangriffen zu verteidigen, und dass sie im Falle von Vorfällen schnell und effektiv reagieren können, um potenzielle Schäden zu minimieren. Damit wird die Gesamtsicherheit der EU gestärkt und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen verbessert.

 

Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle

Das IT-Sicherheitsgesetz ist ein zentrales Gesetz in Deutschland, das die Cyber- und Informationssicherheit in Unternehmen und Behörden stärkt. Es verpflichtet insbesondere KRITIS zu höheren Sicherheitsstandards und zur Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen. Das BSI hat dabei eine Zentralfunktion:

Es gibt Informationen und Empfehlungen zu Themen wie Schutzmaßnahmen, Zertifizierung und Prävention. Ziel ist es, Menschen und Datensätze besser zu schützen. Viele Unternehmen befinden sich auf der Suche nach geeigneten Maßnahmen, um die Anforderungen des Sicherheitsgesetzes zu erfüllen – nicht zuletzt, weil sie oft zwischen zwei Herausforderungen stehen: gesetzlicher Pflicht und wirtschaftlicher Umsetzbarkeit.

Betreiber lebenswichtige Einrichtungen sind verpflichtet, erhebliche Cybersicherheitsvorfälle den nationalen Behörden zu melden. Dies trägt dazu bei, die Reaktionsfähigkeit auf Cyberangriffe zu verbessern. Die Meldung von Sicherheitsvorfällen ist ein zentraler Bestandteil der EU NIS2-Richtlinie und ermöglicht es den nationalen Behörden, frühzeitig auf potenzielle Bedrohungen zu reagieren.

Mit Bereitstellung von Informationen über Cyberangriffe können die Behörden gezielte Schutzmaßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen auf essentielle Versorgungsstrukturen und die Gesellschaft insgesamt zu minimieren. Diese proaktive Herangehensweise ist von entscheidender Bedeutung, um die Integrität und Betriebsbereitschaft kritischer Dienste sicherzustellen und die nationale Risikominimierung zu gewährleisten. Die Meldepflicht hilft auch bei der Sammlung von Informationen über die aktuelle Bedrohungslage, was wiederum zur Entwicklung wirksamerer Cybersicherheitsstrategien beiträgt.

 

Erhöhte Sicherheitsanforderungen

Das Sicherheitsgesetz in Deutschland stärkt die Informationssicherheit und verpflichtet Unternehmen dazu, sich intensiver mit relevanten Themen auseinanderzusetzen. Das BSI bietet hierzu umfassende Infos, Services und Leistungen, insbesondere im Rahmen des IT-Grundschutzes. Er unterstützt Organisationen dabei, ihre IT-Systeme gemäß geltender Gesetze und Verordnungen abzusichern.

Die Zertifizierung nach IT-Grundschutz gilt als anerkannter Nachweis für ein hohes Sicherheitsniveau. Für viele Unternehmen beginnt die Suche nach passenden Maßnahmen mit der Frage, wie sie recht und Praxis vereinen – zwischen zwei Polen: Schutz der Menschen und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

EU NIS2 legt Mindestsicherheitsanforderungen fest, die von den betroffenen Unternehmen erfüllt werden müssen, um sicherzustellen, dass ihre Strukturen und Datenbanken angemessen geschützt sind. Diese Anforderungen dienen dazu, die Grundlage für eine effektive Netzwerksicherheit in den Sektoren der Grundversorgungsnetze zu schaffen. Betreiber sicherheitsrelevanter Anlagen und Anbieter wesentlicher Dienste (AWS) sind dazu verpflichtet, angemessene Sicherheitsmaßnahmen und -praktiken zu implementieren, um Risiken zu minimieren und potenzielle Schwachstellen und Sicherheitslücken in ihren Systemen zu beseitigen.

Die festgelegten Mindestsicherheitsstandards sind darauf ausgerichtet, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen zu erhöhen und die Vertraulichkeit, Integrität und Einsatzfähigkeit von sensiblen Bestandsdaten und Diensten sicherzustellen. Durch die Einhaltung dieser Anforderungen tragen die betroffenen Unternehmen dazu bei, die allgemeine Datensicherheit in der EU zu stärken und die Auswirkungen von Cyberangriffen zu minimieren.

 

Vorsorge vor Cybersicherheitsrisiken

Das Sicherheitsgesetz in Deutschland schafft klare Regelungen zur Stärkung der Informationssicherheit und verpflichtet Unternehmen dazu, geeignete Maßnahmen zur Abwehr von IT-Risiken zu treffen. Das BSI fungiert dabei als zentrale Behörde, die Empfehlungen und Unterstützung bereitstellt.

Ziel ist es, sowohl Menschen als auch KRITIS besser zu behüten. Viele Betriebe befinden sich auf der Suche nach passenden Lösungen und setzen sich intensiv mit Themen wie Zertifizierung und gesetzeskonformer Umsetzung auseinander. Das Gesetz sorgt so für mehr Sicherheit und Transparenz im digitalen Raum.

Die EU NIS2 Richtlinie fordert Betreiber sicherheitskritischer Einrichtungen auf, proaktiv Risikomanagement- und Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, um die Wahrscheinlichkeit und Auswirkungen von Cyberangriffen zu minimieren. Dieser Ansatz betont die Wichtigkeit der Prävention und Vorbereitung auf mögliche Cyberbedrohungen. KRITIS-Betreiber werden aufgefordert, systematisch Risikobewertungen durchzuführen, um potenzielle Schwachstellen und Gefahren zu identifizieren.

Auf Grundlage dieser Bewertungen müssen sie angemessene Sicherheitsstrategien entwickeln und umsetzen, um sich gegen Cyberangriffe zu verteidigen und im Ernstfall rasch und effektiv zu reagieren. Dieser ganzheitliche Ansatz zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit der systemrelevanten Struktur zu stärken und sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, den vielfältigen Herausforderungen der Systemsicherheit standzuhalten. Es trägt auch dazu bei, die Gesellschaft vor schwerwiegenden Störungen und Gefahren zu schützen, die durch Cyberangriffe auf diese wichtigen Sektoren verursacht werden könnten.

 

Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten

In Deutschland sorgt das Sicherheitsgesetz für verbindliche Regelungen zur Informationssicherheit, um Menschen, Dateien besser zu schützen. Das BSI unterstützt Unternehmen mit konkreten Vorgaben, Services und Hilfestellungen bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen. Mit passender Verordnung und anerkannte Zertifizierungen wird die Einhaltung der Sicherheitsstandards überprüfbar gemacht. So leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag zur digitalen Sicherheit in Wirtschaft und Gesellschaft.

Die EU-Mitgliedstaaten arbeiten aufgrund dieser EU NIS2 Richtlinie verstärkt zusammen, um die Sicherheit kritischer Strukturen EU-weit zu gewährleisten. Diese verstärkte Zusammenarbeit auf EU-Ebene ist von entscheidender Bedeutung, da viele Cyberbedrohungen grenzüberschreitend sind und mehrere Länder betreffen können. Die Mitgliedstaaten arbeiten bei der Umsetzung der Richtlinie eng zusammen, indem sie bewährte Verfahren und Informationen austauschen, um die Computersicherheit zu maximieren und potenzielle Angriffe frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen.

Die Kooperation trägt dazu bei, die Widerstandsfähigkeit auf EU-Ebene gegenüber Cyberangriffen zu stärken und die Effektivität der Schutzmaßnahmen zu erhöhen. Sie gewährleistet auch eine kohärente Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten und trägt so zur Schaffung eines einheitlichen und robusten EU-weiten Cybersicherheitsrahmens bei.

Unsere besonderen Serviceleistungen für die Erhöhung der IT-Sicherheit und Informationssicherheit der physischen Infrastruktur:

  • Reinigung der Information Technology in Rechenzentren, Datacenter, Serverräumen und Serverschränken.
  • Mehr Zuverlässigkeit für KRITIS-Betreiber und IT-Technik durch Sauberkeit im RZ.
  • IT Security für die Informationstechnik, Techniken und zentrale technische Komponenten im Unternehmen.
  • Security für Geräte, Computer- und Elektrotechnik und Technik der Informatik durch Staubfreiheit.

     

Informationsbroschüren zum Thema IT-Sicherheitsgesetz des BSI:

Broschüre "IT-Sicherheitsgesetz" (PDF, 1MB)

Schutz Kritischer Infrastrukturen: durch IT-Sicherheitsgesetz und UP KRITIS (PDF, 3MB)

BSI-Kritisverordnung nach dem BSI-Gesetz

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