IT-Sicherheitsgesetz

IT-Sicherheitsgesetz für die Verfügbarkeit und Sicherheit von IT Systemen

Die Verfügbarkeit und Sicherheit von IT-Systemen und Informationstechnik spielt eine wichtige Rolle. Das IT-Sicherheitsgesetz (IT-Sig) dient der Erhöhung der Sicherheit (Security) informationstechnischer Systeme (IT-Systeme und digitale Infrastrukturen), insbesondere für Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) in Deutschland. Eine Beeinträchtigung oder ein Ausfall der Versorgungsdienstleistungen kritischer Infrastrukturen hätte dramatische Folgen für Unternehmen, Wirtschaft, Staat und Gesellschaft. Ein Rechenzentrum, Data Center oder Serverraum dient der Unterbringung einer zentralen IT-Infrastruktur und Informationstechnik, die den Kern einer Unternehmens-IT darstellt. Nicht nur Angriffe und Schwachstellen bergen Gefahren für Daten und IT-Anlagen. Auch ein unsicherer Serverraum stellt ein erhebliches Risiko dar. Nur die regelmäßige Pflege, Wartung und Reinigung aller Systeme, Anlagen und Komponenten wirken sich positiv auf die Sicherheit (IT-Sicherheit) und den Werterhalt. Der Serverraum muss vor Hitze, Feuer, Brand und Verunreinigungen geschützt werden.

Das IT-Sicherheitsgesetz und die KRITIS-Verordnung, im Rahmen des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), spielen eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der IT-Sicherheit im öffentlichen Interesse. Diese Regelungen legen Pflichten für öffentliche und private KRITIS-Betreiber fest, um die nationale Sicherheit zu schützen. Das BMI überwacht die Einhaltung dieser Maßnahmen und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen. Die KRITIS-Verordnung definiert Schwellenwerte, die von Unternehmen im IT-Sicherheitsbereich erreicht werden müssen, um in den Geltungsbereich des Gesetzes zu fallen. Die Evaluierung der Regelungen liegt in der Verantwortung des Bundesministeriums des Innern (BMI) und wird im Bundestag diskutiert. Diese Gesetze legen fest, welche Angriffserkennungs- und Meldepflichten gelten, um auf Cyber-Angriffe angemessen zu reagieren. Die IT-Sicherheitsgesetze und KRITIS-Verordnung sind ein wesentlicher Bestandteil der IT-Sicherheit im öffentlichen Sektor und betreffen sowohl staatliche als auch private IT-Services und Technikunternehmen.

Die KRITIS spielen eine entscheidende Rolle im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes des Bundes. Die Integrität dieser kritischen Systeme, die verschiedene Sektoren wie Energie, Gesundheit, und Verkehr umfassen, sind von höchstem öffentlichen Interesse. Die Bundesregierung hat dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) spezifische Aufgaben in Bezug auf den Schutz dieser kritischen Infrastrukturen übertragen. Das Inkrafttreten des Gesetzes hat Pflichten im Bereich der Angriffserkennung und Datenschutz für Unternehmen und Services, die in diesem Sektor tätig sind, verschärft. Das Bundesministerium des Innern (BMI) spielt eine Schlüsselrolle bei der Implementierung und Überwachung dieser Regelungen, um sicherzustellen, dass die nationalen IT-Systeme und Services gegen Cyber-Bedrohungen angemessen geschützt sind.

 

Schlüsselaspekte von EU NIS2

EU NIS 2 bezieht sich auf die zweite Überarbeitung der EU-Richtlinie über die Netz- und Informationssicherheit, die im Wesentlichen die Cybersicherheitsstandards und -vorschriften für Betreiber kritischer Infrastrukturen in der Europäischen Union festlegt. Die erste NIS-Richtlinie (NIS1) wurde bereits im Jahr 2016 verabschiedet, und NIS2 wurde als Ergänzung dazu entwickelt, um auf die sich ständig verändernde Bedrohungslandschaft im Bereich der Cybersicherheit zu reagieren. Konsultieren Sie die nationalen Vorschriften und Richtlinien, um sicherzustellen, dass Sie die genauen Anforderungen verstehen und erfüllen. Die genauen Bestimmungen und Umsetzungsdetails von EU NIS2 können sich je nach Mitgliedstaat unterscheiden, da die Richtlinie auf nationaler Ebene umgesetzt wird.

KRITIS-Betreiber

Die EU NIS2 Richtlinie betrifft Organisationen und Unternehmen, die als KRITIS-Betreiber gelten. Dazu gehören beispielsweise Unternehmen im Energie-, Gesundheits-, Verkehrs- und Finanzsektor. Diese Betreiber sind von entscheidender Bedeutung für das Funktionieren der Gesellschaft und der Wirtschaft in der Europäischen Union. Da sie in ihrer täglichen Arbeit auf eine Vielzahl digitaler Systeme und Dienste angewiesen sind, sind sie anfällig für Cyberangriffe und -bedrohungen. Die EU NIS2-Richtlinie zielt darauf ab, die Sicherheit dieser kritischen Infrastrukturen zu stärken, indem sie Mindestsicherheitsstandards festlegt und Anforderungen an die Meldung von Sicherheitsvorfällen einführt. Dies stellt sicher, dass diese Organisationen angemessene Maßnahmen ergreifen, um sich vor Cyberangriffen zu schützen, und dass sie im Falle von Vorfällen schnell und effektiv reagieren können, um potenzielle Schäden zu minimieren. Damit wird die Gesamtsicherheit der EU gestärkt und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen verbessert.

Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle

Betreiber kritischer Infrastrukturen sind verpflichtet, erhebliche Cybersicherheitsvorfälle den nationalen Behörden zu melden. Dies trägt dazu bei, die Reaktionsfähigkeit auf Cyberangriffe zu verbessern. Die Meldung von Sicherheitsvorfällen ist ein zentraler Bestandteil der EU NIS2-Richtlinie und ermöglicht es den nationalen Behörden, frühzeitig auf potenzielle Bedrohungen zu reagieren. Durch die Bereitstellung von Informationen über Cyberangriffe können die Behörden gezielte Schutzmaßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen auf kritische Infrastrukturen und die Gesellschaft insgesamt zu minimieren. Diese proaktive Herangehensweise ist von entscheidender Bedeutung, um die Integrität und Verfügbarkeit kritischer Dienste sicherzustellen und die nationale Sicherheit zu gewährleisten. Die Meldepflicht hilft auch bei der Sammlung von Informationen über die aktuelle Bedrohungslage, was wiederum zur Entwicklung wirksamerer Cybersicherheitsstrategien beiträgt.

Erhöhte Sicherheitsanforderungen

EU NIS2 legt Mindestsicherheitsanforderungen fest, die von den betroffenen Unternehmen erfüllt werden müssen, um sicherzustellen, dass ihre Systeme und Daten angemessen geschützt sind. Diese Anforderungen dienen dazu, die Grundlage für eine effektive Cybersicherheit in den Sektoren kritischer Infrastrukturen zu schaffen. Betreiber kritischer Infrastrukturen und Anbieter wesentlicher Dienste (AWS) sind dazu verpflichtet, angemessene Sicherheitsmaßnahmen und -praktiken zu implementieren, um Risiken zu minimieren und potenzielle Schwachstellen in ihren Systemen zu beseitigen. Die festgelegten Mindestsicherheitsstandards sind darauf ausgerichtet, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen zu erhöhen und die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von sensiblen Daten und Diensten sicherzustellen. Durch die Einhaltung dieser Anforderungen tragen die betroffenen Unternehmen dazu bei, die allgemeine Cybersicherheit in der EU zu stärken und die Auswirkungen von Cyberangriffen zu minimieren.

Schutz vor Cybersicherheitsrisiken

Die EU NIS2 Richtlinie fordert Betreiber kritischer Infrastrukturen auf, proaktiv Risikomanagement- und Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, um die Wahrscheinlichkeit und Auswirkungen von Cyberangriffen zu minimieren. Dieser Ansatz betont die Wichtigkeit der Prävention und Vorbereitung auf mögliche Cyberbedrohungen. KRITIS-Betreiber werden aufgefordert, systematisch Risikobewertungen durchzuführen, um potenzielle Schwachstellen und Gefahren zu identifizieren. Auf Grundlage dieser Bewertungen müssen sie angemessene Sicherheitsstrategien entwickeln und umsetzen, um sich gegen Cyberangriffe zu verteidigen und im Ernstfall rasch und effektiv zu reagieren. Dieser ganzheitliche Ansatz zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit der kritischen Infrastrukturen zu stärken und sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, den vielfältigen Herausforderungen der Cybersicherheit standzuhalten. Es trägt auch dazu bei, die Gesellschaft vor schwerwiegenden Störungen und Gefahren zu schützen, die durch Cyberangriffe auf diese wichtigen Sektoren verursacht werden könnten.

Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten

Die EU-Mitgliedstaaten arbeiten aufgrund dieser EU NIS2 Richtlinie verstärkt zusammen, um die Sicherheit kritischer Infrastrukturen in der gesamten Europäischen Union zu gewährleisten. Diese verstärkte Zusammenarbeit auf EU-Ebene ist von entscheidender Bedeutung, da viele Cyberbedrohungen grenzüberschreitend sind und mehrere Länder betreffen können. Die Mitgliedstaaten arbeiten bei der Umsetzung der Richtlinie eng zusammen, indem sie bewährte Verfahren und Informationen austauschen, um die Cybersicherheit zu erhöhen und potenzielle Angriffe frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Diese Kooperation trägt dazu bei, die Widerstandsfähigkeit der gesamten Europäischen Union gegenüber Cyberangriffen zu stärken und die Effektivität der Schutzmaßnahmen zu verbessern. Sie gewährleistet auch eine kohärente Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten und trägt so zur Schaffung eines einheitlichen und robusten EU-weiten Cybersicherheitsrahmens bei.

Unsere besonderen Serviceleistungen für die Erhöhung der IT-Sicherheit und Informationssicherheit der physischen Infrastruktur:

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  • Security für kritische IT-Systeme und Technik durch Staubfreiheit.

     

Informationsbroschüren zum Thema IT-Sicherheitsgesetz des BSI:

Broschüre "IT-Sicherheitsgesetz" (PDF, 1MB)

Schutz Kritischer Infrastrukturen: durch IT-Sicherheitsgesetz und UP KRITIS (PDF, 3MB)