Elektrische Anlagen

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

In fast allen Firmen und öffentlichen Verwaltungen sind Elektro-Anlagen, elektrische Server, Serversysteme, Serverräume, Data Center oder Rechenzentren (RZ) von entscheidender Bedeutung. Serverausfälle haben normalerweise schwerwiegende Folgen. Um dies zu vermeiden, müssen die Hardwareserver, IT-Anlagen und IT-Systeme und deren Stromversorgung regelmäßig elektrotechnisch überprüft werden.

Das Gesetz verlangt dies ebenso. Eine der Hauptanforderungen für den RZ-Betrieb von Rechenzentren ist die zuverlässige Bereitstellung (Verfügbarkeit) von Diensten rund um die Uhr. Es ist sehr wichtig, diese Anforderungen an elektrische Anlagen mit den Arbeitsschutzbestimmungen oder Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Einklang zu bringen.

Zu den elektrischen Geräten und elektrotechnischen Systemen, die gemäß Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS), die berufsgenossenschaftlichen Forderungen (DGUV V3, ehem. BGV A3), Erst-/Änderungs- oder Erweiterungsmessungen nach DIN VDE 0100-600, die Wiederholungsmessungen nach DIN VDE 0105-100 und / oder Messungen von ortsveränderlichen Betriebsmittel (DIN VDE 0701/0702) geprüft werden müssen, gehören Elektrotechnik, Serverschränke (Racksysteme), Einzelgeräte sowie Rechner, Servertechnik, Computer und andere EDV-Geräte.

Die Inspektion wird während des Betriebs durchgeführt und unterbricht nicht das normale Tagesgeschäft, sodass wie gewohnt weitergearbeitet werden kann.

Die BGV A3 wurde am 1. Mai 2014 in DGUV-Vorschrift 3 oder kurz DGUV V3 geändert. Der Inhalt der bekannten Vorschrift für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel hat sich nicht geändert. Der Grund für die Umbenennung ist die Vereinigung der öffentlichen Unfallversicherungsträger und Berufsgenossenschaften. Etwa ein Jahr später trat die neue Arbeitsschutzverordnung (BetrSichV) in Kraft. Ziel ist es, Vorschriften zu vereinfachen und damit die Rechtssicherheit und den Schutz der Mitarbeiter zu optimieren.

Die in Artikel 3 der DGUV (vormals BGV A3) der Unfallverhütungsvorschrift genannten elektrischen Anlagen (Geräte) beziehen sich auf alle Gegenstände (z. B. Gegenstände zur Stromerzeugung, zum Transport, zur Verteilung, Lagerung, Messung, Umwandlung und zum Verbrauch) oder auf die Übertragung, Verteilung und Verarbeitung von Informationen (z. B. Gegenstände der Telekommunikations- und Informationstechnik), die ganz oder teilweise zur Nutzung elektrischer Energie verwendet werden. Elektrische Systeme, Elektro-Anlagen und Elektrotechniken werden mit Kombinieren elektrischer Geräte (Betriebsmittel) gebildet.

Alle elektrischen Geräte, also alle Geräte wie Elektrotechnik und Elektro-Anlagen, die mit Strom betrieben werden, sind Betriebsmittel. Man unterscheidet zwischen ortsveränderlichen (mobilen) und ortsfesten elektrischen Geräten sowie stationären und nichtstationären Systemen. Schutz- und Hilfsmittel entsprechen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, sofern an diese Anforderungen an die elektrische Sicherheit gestellt werden.

Obwohl nicht mehr die neueste und einiger Änderungen (VBG 4, BGV A3, DGUV-Vorschrift 3 für Handelsunternehmen und GUV 2.10, GUV-V A3, DGUV-Vorschrift 4 für Unternehmen des öffentlichen Rechts, stellt die Unfallverhütungsvorschrift die notwendige Grundlage für die Prüfung elektrischer Elektro-Anlagen und Betriebsmittel der Elektro-Technik, Sicherheitstechnik, Elektro- und Gebäudetechnik.

 

Elektrische Anlagen der Information Technology (IT) und Elektroinstallationen

Elektrische Betriebsmittel sind Ressourcen, Objekte oder Rechte, die meist zur Herstellung von Produkten verwendet werden. Maschinen, Werkzeuge, Gebäude, Fahrzeuge (materiell) sowie Patente, Lizenzen, Eigentumsrechte (immateriell) sind Betriebsmittel. In der Regel sind sie nicht direkt, sondern indirekt elektrotechnisch an der Produktherstellung beteiligt. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind grundlegende Produktionsfaktoren, die die Anlage- und Betriebsleistung über einen längeren Zeitraum unterstützen sollen.

Elektrische Betriebsmittel, die eine Firma für die Produktion benötigen, hängen von der Branche und den zu produzierenden Produkten ab. Elektrische Anlagen sind in der Elektrotechnik, Fertigung, Arbeitsmittel für administrative Geschäftsbereiche gebräuchlich. Es gibt auch elektrische Betriebsmittel für Elektrotechnik, Kommunikationstechnik und Informationstechnik.

Insbesondere elektrische Anlagen und der Umgang mit materiellen Anlage- und elektrischen Betriebsmitteln ist potenziell gefährlich. Der Grad elektonischer Gefahr hängt vom Zustand der Ausrüstung und der regelmäßigen Wartung ab. Das Sicherheitsniveau und die Gesundheit darf keinsfalls beeinträchtigt werden.

Risiken können Sie mit wichtigen Maßnahmen wie Gefährdungsbeurteilung und elektrotechnischen Lösungen reduzieren. Seien Sie sich immer der elektrischen Gefahren bewusst, die mit dem Betrieb von elektrotechnischen Arbeitsmitteln verbunden sind. Überprüfen Sie die elekrische Anlage und Ausrüstung vor jedem Gebrauch auf äußere Beschädigungen oder Defekte. Wenn Mängel festgestellt werden, verwenden Sie die Elektro-Anlagen oder elektrischen Betriebsmittel nicht, sondern melden Sie diese Mängel. Achten Sie auf das GS-Prüfzeichen. Verwenden Sie elektrische Anlagen, Geräte und Systeme nur für den vorgesehenen Zweck.

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die bestimmungsgemäß verwendeten Technik und elektrotechnischen Geräte die Ausfallsicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer über den gesamten Lebenszyklus nicht gefährden. Daher müssen elektrische Anlagen sorgfältig ausgewählt und regelmäßig überprüft werden. Professionelle Wartung der Technik erfordert fundierte Fachkenntnisse des Personals.

Nur Experten, die relevante Tätigkeiten ausführen, können Gefährdungen reduzieren. Nach DGUV 3 (§ 5 Absatz 1) müssen Arbeitgeber oder Unternehmer ordnungsgemäße Inspektionen elektrischer Geräte durchführen lassen (ordnungsgemäßen Zustand überprüfen).

Wenn elektrische Systeme und Geräte defekt sind, müssen diese Mängel unverzüglich behoben werden. In einer dringenden und gefährlichen Situation muss sichergestellt sein, dass das elektrische System oder die Ausrüstung im Fehlerzustand nicht mehr verwendet wird.

Wenn elektrische Anlagen im IT-Raum nicht überprüft sind und ein nicht überprüftes Gerät einen Unfall verursacht, kann das Haftungsrisiko hoch sein. Möglicherweise entfällt der Versicherungsschutz oder ist nur in einem begrenzten Bereich gültig. Dies kann bedeuten, dass die Versicherung keine Leistung erbringt, wenn die gesetzlichen Anforderungen (einschließlich DGUV V3) für elektrische Anlagen nicht eingehalten werden.

Prüffristen (Inspektionszeitraum) für elektische Anlagen sind in § 5 der DGUV-Vorschrift 3 angegeben.

DGUV-Informationen 203-071: Wiederkehrende Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, die von Unternehmern organisiert werden müssen (Link: DGUV), gibt Hilfestellung.

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