Elektrische Anlagen

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

In fast allen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen sind Server, Serversysteme, Serverräume, Data Center oder Rechenzentren (RZ) von entscheidender Bedeutung. Serverausfälle haben normalerweise schwerwiegende Folgen. Um dies zu vermeiden, müssen die Server regelmäßig überprüft werden. Das Gesetz verlangt dies ebenso. Eine der Hauptanforderungen für den Betrieb von Rechenzentren ist die zuverlässige Bereitstellung (Verfügbarkeit) von Diensten rund um die Uhr. Es ist sehr wichtig, diese Anforderungen mit den Anforderungen der Arbeitsschutzbestimmungen oder Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Einklang zu bringen.

Zu den Geräten und Systemen, die gemäß Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS), Die berufsgenossenschaftlichen Forderungen (DGUV V3, ehem. BGV A3), Erst-/Änderungs- oder Erweiterungsmessungen nach DIN VDE 0100-600, Die Wiederholungsmessungen nach DIN VDE 0105-100 und / oder Messungen von ortsveränderlichen Betriebsmittel (DIN VDE 0701/0702) geprüft werden müssen, gehören Serverschränke (Racksysteme), Einzelgeräte sowie Rechner, Server, Computer und andere EDV-Geräte. Die Inspektion wird während des Betriebs durchgeführt und unterbricht nicht das normale Tagesgeschäft, sodass wie gewohnt weitergearbeitet werden kann.

Die BGV A3 wurde am 1. Mai 2014 in DGUV-Vorschrift 3 oder kurz DGUV V3 geändert. Der Inhalt der bekannten Vorschrift für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel hat sich nicht geändert. Der Grund für die Umbenennung ist die Vereinigung der öffentlichen Unfallversicherungsträger und Berufsgenossenschaften. Etwa ein Jahr später trat die neue Arbeitsschutzverordnung (BetrSichV) in Kraft. Ziel ist es, Vorschriften zu vereinfachen und damit die Rechtssicherheit und den Schutz der Mitarbeiter zu optimieren.

Die in Artikel 3 der DGUV (vormals BGV A3) der Unfallverhütungsvorschrift genannten elektrischen Betriebsmittel (Geräte) beziehen sich auf alle Gegenstände (z. B. Gegenstände zur Stromerzeugung, zum Transport, zur Verteilung, Lagerung, Messung, Umwandlung und zum Verbrauch) oder auf die Übertragung, Verteilung und Verarbeitung von Informationen (z. B. Gegenstände der Telekommunikations- und Informationstechnik), die ganz oder teilweise zur Nutzung elektrischer Energie verwendet werden. Elektrische Anlagen (Systeme) werden durch Kombinieren elektrischer Geräte (Betriebsmittel) gebildet.

Alle elektrischen Geräte, also alle Geräte, die mit Strom betrieben werden, sind Betriebsmittel. Man unterscheidet zwischen ortsveränderlichen (mobilen) und ortsfesten elektrischen Geräten sowie stationären und nichtstationären Anlagen (Systemen). Schutz- und Hilfsmittel entsprechen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, sofern an diese Anforderungen an die elektrische Sicherheit gestellt werden.

Obwohl nicht mehr die neueste und einiger Änderungen (VBG 4, BGV A3, DGUV-Vorschrift 3 für Handelsunternehmen und GUV 2.10, GUV-V A3, DGUV-Vorschrift 4 für Unternehmen des öffentlichen Rechts, stellt die Unfallverhütungsvorschrift die notwendige Grundlage für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.

Betriebsmittel sind Ressourcen, Objekte oder Rechte, die meist zur Herstellung von Produkten verwendet werden. Maschinen, Werkzeuge, Gebäude, Fahrzeuge (materiell) sowie Patente, Lizenzen, Eigentumsrechte (immateriell) sind Betriebsmittel. In der Regel sind sie nicht direkt, sondern indirekt an der Produktherstellung beteiligt. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind grundlegende Produktionsfaktoren, die die Betriebsleistung über einen längeren Zeitraum unterstützen sollen.

Die Betriebsmittel die ein Unternehmen für die Produktion benötigen, hängen von der Branche und den zu produzierenden Produkten ab. Betriebsmittel sind in der Fertigung, Arbeitsmittel für administrative Geschäftsbereiche gebräuchlich. Es gibt auch Betriebsmittel für Elektrotechnik, Kommunikationstechnik und Informationstechnik.

Insbesondere der Umgang mit materiellen Betriebsmitteln ist potenziell gefährlich. Der Grad der Gefahr hängt vom Zustand der Ausrüstung und der regelmäßigen Wartung ab. Die Sicherheit und Gesundheit darf nicht beeinträchtigt werden.

Risiken können Sie durch wichtige Maßnahmen reduzieren. Seien Sie sich immer der Risiken bewusst, die mit dem Betrieb von Arbeitsmitteln verbunden sind. Überprüfen Sie die Ausrüstung vor jedem Gebrauch auf äußere Beschädigungen oder Defekte. Wenn Mängel festgestellt werden, verwenden Sie die Anlagen oder Betriebsmitt nicht, sondern melden Sie diese Mängel. Achten Sie auf das GS-Prüfzeichen. Verwenden Sie Geräte und Systeme nur für den vorgesehenen Zweck.

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die bestimmungsgemäß verwendeten Geräte die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer über den gesamten Lebenszyklus nicht gefährden. Daher müssen sie nicht nur sorgfältig ausgewählt, sondern auch regelmäßig überprüft werden. Professionelle Wartung erfordert fundierte Fachkenntnisse des Personals. Nur Experten, die relevante Tätigkeiten ausführen, können Risiken reduzieren. Nach DGUV 3 (§ 5 Absatz 1) müssen Arbeitgeber oder Unternehmer ordnungsgemäße Inspektionen elektrischer Geräte durchführen lassen (ordnungsgemäßen Zustand überprüfen).

Wenn elektrische Systeme und Geräte defekt sind, müssen diese Mängel unverzüglich behoben werden. In einer dringenden und gefährlichen Situation muss sichergestellt sein, dass das System oder die Ausrüstung im Fehlerzustand nicht mehr verwendet wird.

Wenn der Serverraum nicht überprüft wird und ein nicht überprüftes Gerät einen Unfall verursacht, kann das Haftungsrisiko hoch sein. Möglicherweise entfällt der Versicherungsschutz oder ist nur in einem begrenzten Bereich gültig. Dies kann bedeuten, dass die Versicherung keine Leistungen erbringt, wenn die gesetzlichen Anforderungen (einschließlich DGUV V3) nicht eingehalten werden.

Prüffristen (Inspektionszeitraum) sind in § 5 der DGUV-Vorschrift 3 angegeben.

DGUV-Informationen 203-071: Wiederkehrende Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, die von Unternehmern organisiert werden müssen (Link: DGUV), gibt Hilfestellung.