DGUV 3

DGUV 3

DGUV 3 Prüfung & Staubfreiheit für maximale Betriebssicherheit Ihrer IT

Unternehmen müssen die Anforderungen der DGUV erfüllen, indem sie eine Gefährdungsbeurteilung von elektrischen Anlagen durchführen, Gefährdungen erfassen, alle relevanten Informationen in der Dokumentation festhalten und jede Prüfung nach Vorschrift umsetzen.

 

DGUV 3 – Die Basis für elektrische Sicherheit

Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) bündelt die Interessen der Unfallversicherungsträger, zu denen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gehören. Als zentrale Institution für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz entwickelt sie ein verbindliches Regelwerk nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften. Ziel ist es, durch Prävention, klare Aufgaben und eine fundierte Gefährdungsbeurteilung Risiken für Anlagen, Beschäftigte und Unternehmer zu minimieren.

Neben der fachlichen Betreuung gewährleistet die DGUV zugleich umfassenden Versicherungsschutz: von der gesetzlichen Versicherung über die Absicherung durch die jeweilige Berufsgenossenschaft bis hin zur nachhaltigen Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz. Die Elektrosicherheit im Unternehmen erfordert, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig durch eine Elektrofachkraft überprüft werden.

Dabei achten Arbeitgeber im Rahmen der Unfallverhütungsvorschrift (ehemals BGV A3) auf den ordnungsgemäßen Zustand aller Betriebsmittel, sowohl ortsfeste als auch ortveränderliche. Solche Prüfungen folgen klaren Regeln und Vorgaben aus der Elektrotechnik und berücksichtigen alle elektrotechnischen Tätigkeiten, bei denen Spannung und Energie eine Rolle spielen. So stellt der Arbeitgeber sicher, dass die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit konsequent eingehalten werden.

Die DGUV fordert eine sorgfältige Dokumentation, in der für die elektrischen Betriebsmittel eine Gefährdungsbeurteilung und regelmäßige Prüfung festgehalten werden. Die DGUV Vorschrift 3 Prüfung ist Pflicht für alle Unternehmen und sorgt für den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz vor elektrischen Gefahren. Besonders in Serverräumen, Rechenzentren und IT-Infrastrukturen ist diese Prüfung unverzichtbar, um:

  • Mitarbeiter zu schützen,
  • Brandrisiken zu minimieren,
  • und IT-Ausfälle nachhaltig zu verhindern.

Mehr über die DGUV 3 Vorschrift erfahren

 

Unfallverhütungsvorschrift Elektrosicherheit: Vorschrift zur Prüfung elektrischer Anlagen

Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) regelt als Betriebssicherheitsvorschrift die Geräte- und Elektrosicherheit beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Maschinen, Geräten und Betriebsmitteln. Sie schreibt vor, dass elektrische Einrichtungen regelmäßig geprüft werden müssen – durch eine befähigte Person oder eine Elektrofachkraft – um Gefahren zu unterbinden. Die DGUV schreibt vor, dass eine Dokumentation der elektrischen Gefährdungsbeurteilung von ortsfesten Anlagen und Betriebsmittel vorliegen muss.

Die Prüfungen der Betriebsmittel und elektrischer Ausrüstung sind nach den geltenden Regeln und Vorschriften, wie z. B. den VDE-Normen, durchzuführen. Dabei werden Maßnahmen festgelegt, wie elektrische Betriebsmittel sicher genutzt, geprüft und dokumentiert werden. Informationen und Vorgaben zur Prüfung und zum sicheren Betrieb elektrischer Einrichtungen dienen der Sicherung von Beschäftigten und unterstützen Betriebe bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

 

DGUV Vorschrift: Anlagen prüfen und Prüfung ortsveränderlicher Geräten durchführen

Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) ist als Elektrosicherheitsvorschrift eine zentrale Vorschrift der Elektrotechnik und schreibt regelmäßige Prüfungen elektrischer Anlagen, Geräte, Maschinen und Betriebsmittel vor. Ziel ist es, bei allen elektrotechnischen Arbeiten die Sicherheit zu gewährleisten und Risiken durch elektrische Gefährdungen zu minimieren.

Eine Prüfung darf nur von einer Elektrofachkraft oder einer befähigten Person nach den geltenden Regeln und Vorschriften, insbesondere den VDE-Bestimmungen, durchgeführt werden. Wichtige Informationen zu Maßnahmen und Abläufen helfen Betrieben dabei, elektrische Betriebsmittel sicher zu betreiben und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sicherzustellen.

 

Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Betriebsmittel und Geräten

Die DGUV verlangt bei elektrischen Anlagen eine Gefährdungsbeurteilung, um das Risiko für Unfälle zu senken und die Funktionsfähigkeit sicherzustellen.

Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) bildet als Norm für Elektroanlagen die Grundlage für die Elektrosicherheit in Betrieben und schreibt vor, dass elektrische Anlagen, Maschinen, Geräte und andere Betriebsmittel regelmäßig zu prüfen sind. Diese Prüfungen müssen von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden, die dabei elektrische Größen messen und bewerten kann.

Ziel ist es, Gefahren bei elektrischen Arbeiten zu einzudämmen und die Sicherheit elektronischer Einrichtungen dauerhaft zu gewährleisten. Die Vorschrift verweist auf anerkannte VDE-Regeln und weitere Vorschriften, die konkrete Maßnahmen und Abläufe für die Prüfung und den sicheren Betrieb festlegen. Informationen hierzu helfen Unternehmen, ihre Verantwortung wahrzunehmen und elektrische Betriebsmittel normgerecht zu betreiben.

 

Wie Unternehmen elektrische Anlagen und Arbeitsmittel nach DGUV Vorschrift geprüft und durchgeführt bekommen

Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Unternehmen, elektrische Anlagen, Geräte, Maschinen und sonstige Betriebsmittel regelmäßig einer Prüfung zu unterziehen, um die Elektrosicherheit zu gewährleisten. Dabei sind die Grundsätze der Elektrotechnik, die Vorgaben der VDE-Normen sowie die Betriebssicherheitsverordnung einzuhalten. Die DGUV fordert für die Nutzung von ortsveränderlichen und elektronischen Betriebsmitteln eine Gefährdungsbeurteilung.

Eine Prüfung darf nur von einer befähigten Person mit elektrotechnischer Qualifikation durchgeführt werden, um Risiken beim Arbeiten mit elektrischer Energie zu minimieren. Wesentlich ist zudem die lückenlose Dokumentation aller Prüfungen, da sie die Einhaltung der Vorschriften nachweist und die sichere Nutzung elektrischer Einrichtungen und Betriebsmittel im Arbeitsalltag unterstützt.

 

DGUV Prüfungen: Überprüfung ortsveränderliche Anlage und rbeitsplätz durch Elektrofachkraft erforderlich

Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Unternehmen, elektrische Anlagen, Geräte und Betriebsmittel regelmäßig einer Prüfung zu unterziehen, um die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten. Dabei sind neben der DGUV auch die TRBS sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) maßgeblich. Geprüft werden sowohl ortsfeste als auch ortveränderliche elektrotechnische Betriebsmittel. Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, sind umgehend Durchführungsanweisungen einzuleiten, um Gefährdungen abzuwenden und die Anforderungen der Vorschrift einzuhalten.

 

Elektrischer Betrieb: Prüfung von elektrischen Anlagen und Arbeitsmittel erforderlich

DGUV Prüfungen werden in Unternehmen regelmäßig durchgeführt, um elektrische Anlagen, Installationen und ortsveränderliche Arbeitsmittel sicher zu betreiben und Schäden sowie Gefährdungen zu vermeiden. Betreiber sind verpflichtet, dass alle Anlagen nach VDE Vorschrift geprüft werden und ein Prüfprotokoll erstellt wird. Diese Arbeiten dürfen nur durch qualifizierte Elektrofachkräfte mit den notwendigen Kenntnissen und Erfahrungen in ihrem Arbeitsgebiet durchgeführt werden.

Der E-Check unterstützt die Organisation dabei, die Qualifikation der Fachkräfte sicherzustellen und die Einhaltung der Vorschrift zu dokumentieren, sodass elektrische Anlagen, Arbeitsmittel und Betriebsmittel dauerhaft sicher genutzt werden können.

 

DGUV 3 und Staubfreiheit in Rechenzentren: Unsichtbarer Risikofaktor

Warum Staub die Unternehmenssicherheit gefährdet

Staub in der IT ist mehr als ein optisches Problem. Er blockiert Lüfter, erhöht die Temperatur in Servern und kann zu Kurzschlüssen und Datenverlusten führen.

Typische Risiken durch fehlende Staubfreiheit:

  • Überhitzung von Servern und Switches
  • Kurzschlüsse durch leitfähige Partikel
  • Brandgefahr in der IT-Infrastruktur
  • Ungeplante Ausfallzeiten mit hohen Kosten

Staubfreie Serverreinigung für Rechenzentren

 

DGUV 3 + Staubfreiheit = Doppelte Sicherheit für Ihre IT

Die Kombination aus DGUV 3 Prüfung und professioneller Staubfreiheit in Rechenzentren schafft die Grundlage für eine dauerhaft stabile IT.

Rechtssicherheit durch normgerechte Elektroprüfung

Maximale Verfügbarkeit Ihrer IT-Systeme

Prävention vor Staub & Stromausfällen

Kostenersparnis durch längere Lebensdauer der Hardware

Mehr über IT-Betriebssicherheit

 

Nachhaltige Anlagensicherheit als Wettbewerbsvorteil

Unternehmen, die elektrische Sicherheit, DGUV 3 und Sauberkeit ihrer IT-Infrastruktur verbinden, profitieren gleich doppelt:

  • Weniger Ausfälle = höhere Produktivität
  • Mehr Sicherheit = Vertrauen bei Kunden & Partnern
  • Wartungsarme Systeme = Kosteneffizienz

Rechenzentrums-Sicherheit

 

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Warten Sie nicht, bis der erste Ausfall oder ein Brand Ihre IT lahmlegt. Sichern Sie Ihre IT-Infrastruktur nach DGUV 3 und sorgen Sie für Staubfreiheit im Rechenzentrum.

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