Gemäß DGUV V3 / BGV A3 §5 Betriebssicherheitsverordnung muss der Unternehmer sicherstellen, dass der normale Zustand elektrischer Anlagen und Betriebsmittel innerhalb eines bestimmten Zeitintervalls gewährleistet und überprüft wird. Im Allgemeinen besteht die einzige Möglichkeit, das System in einen normalen Zustand zurückzusetzen, darin, es zu reinigen.
Im Laufe der Jahre sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel verschmutzt. Die Spannung erzeugt ein elektromagnetisches Feld, das Staub anzieht, Verschmutzungen fördert und zu Problemen der ITK-Infrastruktur in Serverschränken führen. Spezielle Reinigungsverfahren erfüllen grundlegende Anforderungen, denn saubere Hardware gewährleistet die ordnungsgemäße Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit, Sicherheit und den Betrieb der Systeme, insbesondere gesetzliche Anforderungen wie DGUV V3 / BGV A3.
DGUV V3 / BGV A3: Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Die DGUV V3 / BGV A3: Unfallverhütungsvorschrift gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. BGV A3 steht für Berufsgenossenschaftliche Vorschriften. Der Zusatz A3 bezieht sich auf die Sicherheit und regelmäßige Überprüfung von elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen.
Das Ziel ist die Sicherheit. Der Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet Arbeitsplätze so einzurichten, dass keine vermeidbaren Gefahren für den jeweiligen Mitarbeiter bestehen. Elektrische Betriebsmittel und Anlagen müssen im einwandfreien Zustand sein. Betriebsmittel und Anlagen rmüssen regelmäßig auf Unversehrtheit und fachgerechte Installation überprüft werden.
DGUV V3 / BGV A3: Unfallverhütungsvorschrift gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
DGUV V3 / BGV A3: Unfallverhütungsvorschrift § 3 – Grundsätze.
(2) Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d. h. entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotechnischen Regeln, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.
Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z. B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden. Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet.
Als erste Grundlage der Beurteilung für das Errichten elektrischer Anlagen und Betriebsmittel kann DIN 31 000/VDE 1000 „Allgemeine Leitsätze für das sicherheitsgerechte Gestalten technischer Erzeugnisse“ herangezogen werden.
§ 4 – Grundsätze beim Fehlen elektrotechnischer Regeln.
(2) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen sich in sicherem Zustand befinden und sind in diesem Zustand zu erhalten.
Der geforderte sichere Zustand umfasst auch den notwendigen Schutz gegen zu erwartende äußere Einwirkungen (z. B. mechanische Einwirkungen, Feuchtigkeit, Eindringen von Fremdkörpern)
(3) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur benutzt werden, wenn sie den betrieblichen und örtlichen Sicherheitsanforderungen im Hinblick auf Betriebsart und Umgebungseinflüsse genügen
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel können in ihrer Funktion und Sicherheit durch Umgebungseinwirkungen (z. B. Staub, Feuchtigkeit, Wärme, mechanische Beanspruchung) nachteilig beeinflusst werden. Daher sind sowohl die einzelnen Betriebsmittel als auch die gesamte Anlage so auszuwählen und zu gestalten, dass ein ausreichender Schutz gegen diese Einwirkungen über die üblicherweise zu erwartende Lebensdauer gewährleistet ist.
Hierzu zählt unter anderem die Wahl der Schutzart, der Schutzklasse, der Isolationsklasse sowie der Kriech- und Luftstrecken. Bei der Wahl sind in jedem Fall die speziellen Einsatzbedingungen zu berücksichtigen, z. B. auf Baustellen oder in aggressiver Umgebung.
§ 5 – Prüfungen.
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen werden und müssen in diesem Zustand erhalten werden.
Zitat, Auszug und Quelle: BGV A3: Unfallverhütungsvorschrift gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV)
Kommentar:
Staub und Baustaub sind bei IT Systemen und EDV Anlagen wie Server, Storage-Systemen, Switche, Kommunikationsserver ein Mangel.
Staub, Baustaub und andere Verunreinigungen können ein Feuer und Brandrisiko darstellen. Netzteile können sich entzünden.
Staub und Baustaub können Kriechströme, Kurzschlüsse, Unterbrechungen und Ausfälle erzeugen.
Hardware und Geräte im Serverraum wie IT Systeme und EDV Anlagen sind Elektrische Betriebsmittel. Denken Sie an die laufende Reinigung, nicht nur aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften, sondern auch bezüglich Sicherheit, Verfügbarkeit, Werterhalt.
Mit einer speziellen Serverraum Reinigung werden mindestens zwei wesentliche Anforderungen erfüllt. 1. Funktionalität und 2. Betriebssicherheit und BGV A3. Die Reinigung Ihrer elektrischen Anlagen bietet eine sichere Möglichkeit, Störungen und Ausfälle zu vermeiden. Oft kann nur eine Reinigung der Anlagen und Systeme und deren Umgebungsbedingungen wie Rack und Serverraum den ordnungsgemäßen Zustand wiederherstellen.