Datenverarbeitung

Was ist elektronische Datenverarbeitung und warum ist sie so wichtig?

 

Grundlagen der Datenverarbeitung und Datenschutz

Datenverarbeitung bezeichnet den Prozess der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Ausgabe von Daten durch elektronische Systeme oder Computer. Dieser Prozess umfasst das Sammeln von Rohdaten, deren Organisation in eine strukturierte Form, die Verarbeitung dieser Daten gemäß definierten Regeln oder Algorithmen sowie die Generierung von Ergebnissen oder Berichten basierend auf diesen Daten.

Datenverarbeitung ist eine wesentliche Komponente in vielen Bereichen, einschließlich Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Verwaltung, und spielt eine Schlüsselrolle bei der Informationsverarbeitung und Entscheidungsfindung.

Das Ziel der Datenverarbeitung ist es, Informationen aus Rohdaten zu extrahieren und sie in einer für den Benutzer oder das System verständlichen Format zu präsentieren. Dies ermöglicht es, Daten zu analysieren, Muster zu erkennen, Entscheidungen zu treffen und Aktionen abzuleiten, die auf den erfassten Daten basieren. Durch effektive Datenverarbeitung können Unternehmen und Organisationen ihre Prozesse verbessern, Kosten senken, Risiken minimieren und ihre Leistung steigern.

Datenverarbeitung kann auf verschiedene Arten erfolgen, darunter manuelle Verarbeitung, bei der Menschen Daten direkt eingeben und bearbeiten. Automatiche Verarbeitung wird jedoch immer häufiger eingesetzt, insbesondere mit Hilfe von Computerprogrammen und Algorithmen. Die Verarbeitung kann verschiedene Techniken umfassen, darunter Datenbankmanagement, Datenanalyse, maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz.

In diesen Prozessen werden Daten gesammelt, gereinigt, transformiert und analysiert, um nützliche Informationen zu extrahieren, die dann für Entscheidungsfindung, Vorhersagen oder andere Anwendungen genutzt werden können.

Digitale Datenverarbeitung ist die Verarbeitung von Daten unter Verwendung digitaler Technologien, insbesondere von Rechnern. Dabei werden Daten in digitaler Gestalt erfasst, gespeichert, verarbeitet und ausgegeben. Im Gegensatz zur analogen Datenverarbeitung, bei der Informationen in kontinuierlicher Struktur vorliegen, erfolgt bei der digitalen Datenverarbeitung die Darstellung von Daten in diskreten, binären Formen, die von Computern verwertet werden können.

Diese digitale Verarbeitung ermöglicht eine schnellere, präzisere und effizientere Bearbeitung großer Datenmengen sowie die Anwendung von komplexen Algorithmen zur Analyse und Nutzung der Daten für verschiedene Zwecke.

Datenverarbeitung kann an verschiedenen Orten stattfinden, abhängig von den Anforderungen und der Infrastruktur des Systems. In vielen Fällen erfolgt die Datenverarbeitung auf lokalen PCs oder Servern in Unternehmen oder Organisationen. Diese können physisch vor Ort oder in Rechenzentren sein. Mit der zunehmenden Nutzung von Cloud-Computing finden jedoch auch viele Datenverarbeitungsaktivitäten in der Cloud statt, wo Dienste und Ressourcen über das Internet von Anbietern wie Amazon Web Services (AWS), Microsoft Azure oder Google Cloud Platform bereitgestellt werden.

Darüber hinaus findet Datenverarbeitung auch auf mobilen Geräten wie Smartphones und Tablets statt, insbesondere wenn es um die Verarbeitung von persönlichen Daten oder die Ausführung von Anwendungen auf diesen Geräten geht.

EDV (Elektronische Datenverarbeitung) und IT (Informationstechnologie) sind eng miteinander verbundene Begriffe, die jedoch unterschiedliche Aspekte der Technologie umfassen. EDV bezieht sich traditionell auf die Verwendung von Elektronik und Software zur Verarbeitung von Daten in Unternehmen oder Organisationen. Es konzentriert sich hauptsächlich auf die Verarbeitung und Verwaltung von Daten, einschließlich ihrer Erfassung, Speicherung, Bearbeitung und Ausgabe.

Im Gegensatz dazu ist IT ein breiterer Begriff, der nicht nur die Verarbeitung von Daten, sondern auch die gesamte Technologie umfasst, die zur Erstellung, Verwaltung und Nutzung von Angaben verwendet wird. IT umfasst daher neben der Datenverarbeitung auch Aspekte wie Netzwerke, Systeme, Softwareentwicklung, Sicherheit und Kommunikationstechnologien.

Während EDV sich mehr auf die spezifischen Prozesse der Datenverarbeitung konzentriert, ist IT ein umfassenderer Begriff, der eine Vielzahl von Technologien und Praktiken abdeckt, die zur Verwaltung von Informationen und Technologieressourcen verwendet werden.

Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen gemäß der DSGVO und dem BDSG strenge Grundsätze einhalten. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung hängt unter anderem von der Einwilligung der betroffenen Person ab, wie in Art. 6 und weiterer Artikel und Kapitel der Datenschutz-Grundverordnung festgelegt. Der Datenschutz personenbezogener Daten ist zentraler Bestandteil des Datenschutzes, wobei passende Lösungen sicherstellen sollen, dass Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Die DS-GVO definiert in verschiedenen Artikeln und Kapiteln die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten und stellt die betroffene Person in den Mittelpunkt des Datenschutzes. Eine klare Definition der Begriffe sowie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sind essenziell, um den Schutz der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. In vielen Branchen ist die Einbindung eines Datenschutzbeauftragten sowie eine kontinuierliche Beratung unerlässlich, um datenschutzkonforme Prozesse zu etablieren und gesetzeskonforme Erlaubnis der Betroffenen sicherzustellen.

Ein Datenschutzexperte kennt die relevanten Artikel und Kapitel der DS-GVO (DSGVO) und sorgt dafür, dass die Grundsätze des Datenschutzes eingehalten werden. Zu seinen Aufgaben gehört es, Unternehmen bei Themen wie der Einwilligung der betroffenen Person, der Einschränkung der Verarbeitung und dem sicheren Speichern personenbezogener Daten zu beraten.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO bzw. DSGVO) legt in verschiedenen Artikeln und Kapiteln die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest und schützt die Rechte der Betroffenen. Bei der Zusammenarbeit mit einem Auftragsverarbeiter müssen klare Datenschutzrichtlinien sowie eine rechtskonforme Auftragsverarbeitung vereinbart werden.

Auch bei der personenbezogenen Datenübermittlung ist sicherzustellen, dass Daten nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verwendet werden. Unternehmen sollten hierbei nichts dem Zufall überlassen und geeignete Maßnahmen treffen, um die Vorgaben der DS-GVO konsequent umzusetzen und rechtssicher zu lassen.

Die DSGVO schützt die Rechte von betroffenen Personen und fordert in Art. 32 den Einsatz geeigneter Maßnahmen wie die Verschlüsselung, um personenbezogener Daten wirksam zu sichern. Um den Anwendungsbereich der Verordnung richtig zu verstehen, ist eine klare Übersicht über relevante Quellen und Pflichten unerlässlich. Jede Person, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut ist, sollte sich mit den Anforderungen vertraut machen, um Datenschutzrisiken zu minimieren und den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

 

Begriffsbestimmungen – DSGVO Artikel 4

Nr.BegriffVerständliche Definition
1 personenbezogene Daten Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person.
2 Verarbeitung Jeder Vorgang mit Daten: Erhebung, Speicherung, Nutzung, Übermittlung, Löschung usw.
3 Einschränkung der Verarbeitung Markierung von Daten, um ihre Verarbeitung einzuschränken.
4 Profiling Automatisierte Bewertung persönlicher Aspekte einer Person.
5 Pseudonymisierung Verarbeitung so, dass Daten ohne Zusatzinfos keiner Person zugeordnet werden können.
6 Dateisystem Strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, z. B. Datenbank.
7 Verantwortlicher Stelle, die Zweck und Mittel der Verarbeitung festlegt.
8 Auftragsverarbeiter Stelle, die im Auftrag des Verantwortlichen Daten verarbeitet.
9 Empfänger Wer personenbezogene Daten erhält – unabhängig vom Status.
10 Dritter Jede andere Person oder Stelle außer betroffener Person, Verantwortlichem oder Auftragsverarbeiter.
11 Einwilligung Freiwillige, informierte Zustimmung der betroffenen Person zur Datenverarbeitung.
12 Datenpanne Verstoß gegen die Datensicherheit: z. B. Verlust, Zugriff, Veränderung, Offenlegung.

 

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